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Bus

Ihr Weg zum
Busführerschein

Sicher, professionell & zukunftsorientiert

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung als AZAV-zertifizierter Bildungsträger für Busführerscheine. Ob Linien- oder Reiseverkehr – wir machen Sie fit für den Personenverkehr. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Berufskraftfahrer-Weiterbildung (BKF) können Sie direkt bei uns absolvieren – förderfähig und praxisnah.

Das erwartet Sie bei uns:

Eingeschlossene Klassen: KEINE

Klasse D1

Mindestalter: 21 / 18 Jahre

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt.

Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse D1 Anhänger mitführen, wenn:

  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt

Besonderheiten:

  • Voraussetzung Führerschein der Klasse B
  • Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt.
  • Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind.
  • Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein arbeitsmedizinisches Gutachten oder eine MPU vorlegen.
  • Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur mit arbeitsmedizinischem Gutachten erfolgen.
  • Bei gewerblichem Verkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich.

📝 Anmeldung
  • Biometrisches Passbild
  • Augenärztliche Untersuchung
  • Ärztliche Untersuchung
  • Arbeitsmedizinisches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Kurs
📘 Theorie
  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 10 Doppelstunden Zusatzstoff

Bei Vorbesitz C1 oder C:

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
🚍 Praxis

Bei Vorbesitz B oder C1 bis 2 Jahre:

  • 41 Stunden Grundausbildung
  • 19 Stunden Überland
  • 12 Stunden Autobahn
  • 7 Stunden Dunkelheit

Bei Vorbesitz B oder C1 über 2 Jahre:

  • 16 Stunden Grundausbildung
  • 8 Stunden Überland
  • 4 Stunden Autobahn
  • 4 Stunden Dunkelheit

Bei Vorbesitz C bis 2 Jahre:

  • 8 Stunden Grundausbildung
  • 8 Stunden Überland
  • 4 Stunden Autobahn
  • 4 Stunden Dunkelheit

Bei Vorbesitz C über 2 Jahre:

  • 6 Stunden Grundausbildung
  • 4 Stunden Überland
  • 2 Stunden Autobahn
  • 2 Stunden Dunkelheit

Eingeschlossene Klassen: BE

Klasse D1E

Mindestalter: 21 / 18 Jahre

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt – auch mit Anhänger über 750 kg zGM.

Besonderheiten:

  • Voraussetzung Führerschein der Klasse D1
  • Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt.
  • Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis die körperlichen Voraussetzungen und das Sehvermögen nachgewiesen werden.
  • Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein arbeitsmedizinisches Gutachten oder eine MPU vorlegen.
  • Ab dem 45. Lebensjahr ist eine Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur mit arbeitsmedizinischem Gutachten möglich.
  • Nachweis der körperlichen Eignung und Belastungsfähigkeit durch arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich.
  • Bei gewerblichem Verkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich.

📝 Anmeldung
  • Biometrisches Passbild
  • Augenärztliche Untersuchung
  • Ärztliche Untersuchung
  • Arbeitsmedizinisches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Kurs
📘 Theorie
  • Keine Theorieausbildung
🚍 Praxis
  • 4 Stunden Grundausbildung
  • 3 Stunden Überland
  • 1 Stunde Autobahn
  • 1 Stunde Nachtfahrt

Eingeschlossene Klassen: D1

Klasse D

Mindestalter: 24 / 21 / 181,2,3 Jahre

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

Besonderheiten:

  • Vorbesitz Führerschein der Klasse B
  • Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt.
  • Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis die körperlichen Voraussetzungen und das Sehvermögen nachgewiesen werden.
  • Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein arbeitsmedizinisches Gutachten oder eine MPU vorlegen.
  • Ab dem 45. Lebensjahr ist eine Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur mit arbeitsmedizinischem Gutachten möglich.
  • Nachweis der körperlichen Eignung und Belastungsfähigkeit durch arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich.
  • Bei gewerblichem Verkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich.

📝 Anmeldung
  • Biometrisches Passbild
  • Augenärztliche Untersuchung
  • Ärztliche Untersuchung
  • Arbeitsmedizinisches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Kurs
📘 Theorie
  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 18 Doppelstunden Zusatzstoff

Bei Vorbesitz C1:

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 12 Doppelstunden Zusatzstoff

Bei Vorbesitz C und/oder D1:

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 8 Doppelstunden Zusatzstoff
🚍 Praxis

Bei Vorbesitz B oder C1 bis 2 Jahre:

  • 45 Stunden Grundausbildung
  • 22 Stunden Überland
  • 14 Stunden Autobahn
  • 8 Stunden Dunkelheit

Bei Vorbesitz B oder C1 über 2 Jahre:

  • 33 Stunden Grundausbildung
  • 12 Stunden Überland
  • 8 Stunden Autobahn
  • 5 Stunden Dunkelheit

Bei Vorbesitz C bis 2 Jahre:

  • 14 Stunden Grundausbildung
  • 16 Stunden Überland
  • 8 Stunden Autobahn
  • 6 Stunden Dunkelheit

Bei Vorbesitz C über 2 Jahre:

  • 7 Stunden Grundausbildung
  • 8 Stunden Überland
  • 4 Stunden Autobahn
  • 3 Stunden Dunkelheit

Bei Vorbesitz D1:

  • 20 Stunden Grundausbildung
  • 5 Stunden Überland
  • 5 Stunden Autobahn
  • 5 Stunden Dunkelheit

Eingeschlossene Klassen: BE, D1E

Klasse DE

Mindestalter: 24 / 21 / 181,2,3 Jahre

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger über 750 kg zGM.

Besonderheiten:

  • Vorbesitz Führerschein der Klasse D
  • Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt.
  • Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis die körperlichen Voraussetzungen und das Sehvermögen nachgewiesen werden.
  • Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein arbeitsmedizinisches Gutachten oder eine MPU vorlegen.
  • Ab dem 45. Lebensjahr ist eine Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur mit arbeitsmedizinischem Gutachten möglich.
  • Nachweis der körperlichen Eignung und Belastungsfähigkeit durch arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich.
  • Bei gewerblichem Verkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich.

📝 Anmeldung
  • Biometrisches Passbild
  • Augenärztliche Untersuchung
  • Ärztliche Untersuchung
  • Arbeitsmedizinisches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Kurs
📘 Theorie
  • Keine Theorieausbildung
🚍 Praxis
  • 4 Stunden Grundausbildung
  • 3 Stunden Überland
  • 1 Stunde Autobahn
  • 1 Stunde Nachtfahrt

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