Bus
Ihr Weg zum
Busführerschein
Sicher, professionell & zukunftsorientiert
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung als AZAV-zertifizierter Bildungsträger für Busführerscheine. Ob Linien- oder Reiseverkehr – wir machen Sie fit für den Personenverkehr. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Berufskraftfahrer-Weiterbildung (BKF) können Sie direkt bei uns absolvieren – förderfähig und praxisnah.
Das erwartet Sie bei uns:
- AZAV-zertifiziert & staatlich zugelassen
- Fahrlehrer mit jahrelanger Bus-Erfahrung
- Ausbildung für D, D1, DE & D1E inkl. BKF
- Flexible Kurszeiten & persönliche Betreuung
- Fördermöglichkeiten: Bildungsgutschein, Arbeitsagentur & Co
Klasse D1
Mindestalter: 21 / 18 Jahre
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt.
Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse D1 Anhänger mitführen, wenn:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt
Besonderheiten:
- Voraussetzung Führerschein der Klasse B
- Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt.
- Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind.
- Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein arbeitsmedizinisches Gutachten oder eine MPU vorlegen.
- Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur mit arbeitsmedizinischem Gutachten erfolgen.
- Bei gewerblichem Verkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich.
📝 Anmeldung
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliche Untersuchung
- Ärztliche Untersuchung
- Arbeitsmedizinisches Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
📘 Theorie
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 10 Doppelstunden Zusatzstoff
Bei Vorbesitz C1 oder C:
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
🚍 Praxis
Bei Vorbesitz B oder C1 bis 2 Jahre:
- 41 Stunden Grundausbildung
- 19 Stunden Überland
- 12 Stunden Autobahn
- 7 Stunden Dunkelheit
Bei Vorbesitz B oder C1 über 2 Jahre:
- 16 Stunden Grundausbildung
- 8 Stunden Überland
- 4 Stunden Autobahn
- 4 Stunden Dunkelheit
Bei Vorbesitz C bis 2 Jahre:
- 8 Stunden Grundausbildung
- 8 Stunden Überland
- 4 Stunden Autobahn
- 4 Stunden Dunkelheit
Bei Vorbesitz C über 2 Jahre:
- 6 Stunden Grundausbildung
- 4 Stunden Überland
- 2 Stunden Autobahn
- 2 Stunden Dunkelheit
Klasse D1E
Mindestalter: 21 / 18 Jahre
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt – auch mit Anhänger über 750 kg zGM.
Besonderheiten:
- Voraussetzung Führerschein der Klasse D1
- Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt.
- Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis die körperlichen Voraussetzungen und das Sehvermögen nachgewiesen werden.
- Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein arbeitsmedizinisches Gutachten oder eine MPU vorlegen.
- Ab dem 45. Lebensjahr ist eine Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur mit arbeitsmedizinischem Gutachten möglich.
- Nachweis der körperlichen Eignung und Belastungsfähigkeit durch arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich.
- Bei gewerblichem Verkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich.
📝 Anmeldung
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliche Untersuchung
- Ärztliche Untersuchung
- Arbeitsmedizinisches Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
📘 Theorie
- Keine Theorieausbildung
🚍 Praxis
- 4 Stunden Grundausbildung
- 3 Stunden Überland
- 1 Stunde Autobahn
- 1 Stunde Nachtfahrt
Klasse D
Mindestalter: 24 / 21 / 181,2,3 Jahre
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Besonderheiten:
- Vorbesitz Führerschein der Klasse B
- Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt.
- Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis die körperlichen Voraussetzungen und das Sehvermögen nachgewiesen werden.
- Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein arbeitsmedizinisches Gutachten oder eine MPU vorlegen.
- Ab dem 45. Lebensjahr ist eine Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur mit arbeitsmedizinischem Gutachten möglich.
- Nachweis der körperlichen Eignung und Belastungsfähigkeit durch arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich.
- Bei gewerblichem Verkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich.
📝 Anmeldung
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliche Untersuchung
- Ärztliche Untersuchung
- Arbeitsmedizinisches Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
📘 Theorie
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 18 Doppelstunden Zusatzstoff
Bei Vorbesitz C1:
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 12 Doppelstunden Zusatzstoff
Bei Vorbesitz C und/oder D1:
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 8 Doppelstunden Zusatzstoff
🚍 Praxis
Bei Vorbesitz B oder C1 bis 2 Jahre:
- 45 Stunden Grundausbildung
- 22 Stunden Überland
- 14 Stunden Autobahn
- 8 Stunden Dunkelheit
Bei Vorbesitz B oder C1 über 2 Jahre:
- 33 Stunden Grundausbildung
- 12 Stunden Überland
- 8 Stunden Autobahn
- 5 Stunden Dunkelheit
Bei Vorbesitz C bis 2 Jahre:
- 14 Stunden Grundausbildung
- 16 Stunden Überland
- 8 Stunden Autobahn
- 6 Stunden Dunkelheit
Bei Vorbesitz C über 2 Jahre:
- 7 Stunden Grundausbildung
- 8 Stunden Überland
- 4 Stunden Autobahn
- 3 Stunden Dunkelheit
Bei Vorbesitz D1:
- 20 Stunden Grundausbildung
- 5 Stunden Überland
- 5 Stunden Autobahn
- 5 Stunden Dunkelheit
Klasse DE
Mindestalter: 24 / 21 / 181,2,3 Jahre
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger über 750 kg zGM.
Besonderheiten:
- Vorbesitz Führerschein der Klasse D
- Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt.
- Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis die körperlichen Voraussetzungen und das Sehvermögen nachgewiesen werden.
- Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein arbeitsmedizinisches Gutachten oder eine MPU vorlegen.
- Ab dem 45. Lebensjahr ist eine Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur mit arbeitsmedizinischem Gutachten möglich.
- Nachweis der körperlichen Eignung und Belastungsfähigkeit durch arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich.
- Bei gewerblichem Verkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich.
📝 Anmeldung
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliche Untersuchung
- Ärztliche Untersuchung
- Arbeitsmedizinisches Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
📘 Theorie
- Keine Theorieausbildung
🚍 Praxis
- 4 Stunden Grundausbildung
- 3 Stunden Überland
- 1 Stunde Autobahn
- 1 Stunde Nachtfahrt