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Infos zum BKrFGQ

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
Sie sind Unternehmer oder Fahrer im gewerblichen Güterverkehr bzw. in Land- oder Forstwirtschaft mit gewerblichen Fahrten? Dann betrifft auch Sie das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)!
Der Weg zum gewerblichen Kraftfahrer
Wer bis zum 10.09.2008 (D-Klassen) bzw. 10.09.2009 (C-Klassen oder BE) noch keinen Führerschein dieser Klassen besaß, muss neben dem Führerschein eine Zusatzqualifikation erwerben.
Möglichkeiten zur Erlangung der Zusatzqualifikation
Die Vorbereitung zur Grundqualifikation sowie die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer  bieten wir in regelmäßigen Abständen an. Es handelt sich hierbei lediglich um eine „Qualifikation“, die zum gewerblichen Güter- bzw. Personentransport berechtigt, aber nicht mit dem Lehrberuf des „Berufskraftfahrers“ verwechselt werden darf. Man spricht
bei dieser Qualifikation auch vom „EU Berufskraftfahrer“.