LKW
Stark unterwegs:
Ihre LKW-Karriere startet hier
AZAV-zertifiziert. Staatlich zugelassen. Förderbar.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung als staatlich zugelassener Bildungsträger und AZAV-zertifizierter Anbieter im Bereich LKW-Führerscheine. Ob gewerblicher Güterverkehr oder privates Wohnmobil – wir begleiten Sie auf Top-Niveau und unterstützen Sie bei allen Fördermöglichkeiten.
Das erwartet Sie bei uns:
- AZAV-zertifiziert & staatlich zugelassen
- Erfahrene Fahrlehrer mit Jahrzehnten Praxis
- Moderne LKW-Fahrzeuge nach neuesten Sicherheitsstandards
- Individuelle Betreuung & flexible Kurszeiten
- Fördermöglichkeiten: Bildungsgutschein, Berufsförderung & zinsgünstige Finanzierungen
Klasse C1
Mindestalter: 18 Jahre
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM
Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse C1 Anhänger mitführen, wenn:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt
Besonderheiten:
- Voraussetzung Führerschein der Klasse B
- Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Wird die Klasse nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse mehr gefahren werden.
- Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
- Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich.
📝 Anmeldung
- Passbild
- Augenärztliche Untersuchung
- Ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand
- Erste-Hilfe-Kurs
📘 Theorie
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 6 Doppelstunden Zusatzstoff
- Bei Vorbesitz D1 oder D: 2 Doppelstunden Zusatzstoff
🚛 Praxis
- Grundausbildung
- 3 Stunden Überland
- 1 Stunde Autobahn
- 1 Stunde Nachtfahrt
Klasse C1E
Mindestalter: 18 Jahre
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM
Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse C1E Anhänger mitführen, wenn:
- Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zGM
- Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM
Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12.000 kg.
Besonderheiten:
- Voraussetzung Führerschein der Klasse C1
- Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Wird die Klasse nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse mehr gefahren werden.
- Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
- Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich.
📝 Anmeldung
- Passbild
- Augenärztliche Untersuchung
- Ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand
- Erste-Hilfe-Kurs
📘 Theorie
- Keine Theorieausbildung
🚛 Praxis
- Grundausbildung
- 3 Stunden Überland
- 1 Stunde Autobahn
- 1 Stunde Nachtfahrt
Gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E
- 1 Stunde Überland (Solo)
- 1 Stunde Autobahn (Solo)
- 3 Stunden Überland (Zug)
- 1 Stunde Autobahn (Zug)
- 2 Stunden Nachtfahrt (Zug)
Klasse C
Mindestalter: 21 / 181,2 Jahre
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen,
über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung), auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge,
auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.
Besonderheit:
- Vorbesitz Führerschein der Klasse B
- Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Wird die Klasse nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse mehr gefahren werden.
- Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
- 1 18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.
- 2 Seit 05/2014: Mindestalter 18 für Bewerber der Klasse C, die als Führer
- von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes
- sowie von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht werden
📝 Anmeldung
- Passbild
- Augenärztliche Untersuchung
- ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand
- Erste Hilfe Kurs
📘 Theorie
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 10 Doppelstunden Zusatzstoff bei Vorbesitz C1 oder D1
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff bei Vorbesitz D
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
🚛 Praxis
- Grundausbildung
- 5 Stunden Überland
- 2 Stunden Autobahn
- 3 Stunden Nachtfahrt
Klasse C1 auf C
- 3 Stunden Überland
- 1 Stunde Autobahn
- 1 Stunde Nachtfahrt
Klasse CE
Mindestalter: 21 / 181 Jahre
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen,
über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung), auch mit Anhänger über 750 kg zGM.
NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge,
auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.
Besonderheit:
- Vorbesitz Führerschein der Klasse B
- Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Wird die Klasse nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse mehr gefahren werden.
- Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
- 1 18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.
📝 Anmeldung
- Passbild
- Augenärztliche Untersuchung
- ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand
- Erste Hilfe Kurs
📘 Theorie
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
🚛 Praxis
- Grundausbildung
- 5 Stunden Überland
- 2 Stunden Autobahn
- 3 Stunden Nachtfahrt
Gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE
- 3 Stunden Überland (Solo)
- 1 Stunde Autobahn (Solo)
- 5 Stunden Überland (Zug)
- 2 Stunden Autobahn (Zug)
- 3 Stunden Nachtfahrt (Zug)